Investor Relations

Um Beteiligungen öffentlich anbieten zu dürfen bedarf es eines offiziellen Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts, das inhaltlich die strengen Anforderungen des Verkaufsprospektgesetzes (VerkaufsProspG) und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) beachtet und vor der Gestattung des öffentlichen Angebots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit überprüft wird.

 

Während manche Unternehmen diese Pflicht zu umgehen versuchen, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen mit unserem zur Veröffentlichung freigegebenen Verkaufsprospekt maximale Transparenz als Grundlage einer ausgewogenen Anlageentscheidung zu gewähren.

 

Eine Kurzzusammenfassung der Beteiligungsart und -konditionen können Sie dem Link Genussrechte entnehmen.
Den vollständigen Verkaufsprospekt, welches die ausschließliche Beteiligungsgrundlage darstellt, sowie die Zeichnungsunterlagen können unter dem Link Unterlagen zur Zeichnung abgerufen werden.